
Überhang vorhanden. Konkrete Entscheidungsbefugnisse werden nicht festgeschrieben.
Fazit: „Sowohl wirtschaftliche als auch inhaltlich-konzeptionelle Ansätze, insbesondere
jedoch Entscheidungsbefugnisse müssen in autonome Trägerschaft gegeben werden, sonst
bieten diese Ansätze weiterhin Nährboden für traditionelle Strukturen unter neuen,
profitorientierten Vorzeichen.“ (409)
Standort:
FSP WV / SW Archiv R. 1.62
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