
Titel:
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg (Hrsg.): Leistungsbeschreibungen in
der Erziehungshilfe, Stuttgart, April 1998
Inhalt:
Neue gesetzliche Anforderungen des BSHG (§§ 93 ff.) und KJHG (§§ 78 ff.) sind
gleichbedeutend mit einem Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe. Erforderlich werden neue
Formen der Leistungsvereinbarung und Qualitätsentwicklung. Orientiert an neueren
Steuerungsmodellen legt die Liga BW allgemeine Leistungsbeschreibungen vor und
konkretisiert diese an verschiedenen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit. Der Aufbau der
Leistungsbeschreibungen erfolgt nach einheitlichem Muster, das die Beschreibung eines
konkreten Leistungsangebotes vor Ort ermöglichen soll. Die Gliederungsstruktur ist folgende:
1. Angebotsbereich
2. Angebotsgruppe
3. Angebot (Angebotsformen
4. Auftrag / Zielsetzung
5. Zielgruppen / Indikation
6. Leistungsbereiche / Leistungsansätze
7. Qualität
8. Leistungsstruktur (Regelangebot, Zusatzleistungen)
9. Personal- und Leistungsorganisation
10. Berechnungen
11. Besonderheiten, Anmerkungen.
Bezogen auf die nachfolgenden Aufgabenfelder wird die Gliederungsstruktur auf der Basis
gesetzlich formulierter Aufgabenbestimmungen und fachlicher Anforderungen in allgemeiner
Form ausgefüllt. Dies erfolgt quantitativ sehr unterschiedlich, z.T. werden konkrete
Stellenbedarfsberechnungen vorgenommen. Leistungsbeschreibungen werden formuliert für
die Aufgabenfelder:
− Heimerziehung (Punkt 10 bleibt allgemein, ohne konkrete Bedarfsberechnung)
− Schule für Erziehungshilfe am Heim (Punkt 10 nur als Verweis auf Landesrichtlinien und
Verwaltungsvorschriften)
− Ausbildung in Einrichtungen der EH (Punkt 10 enthält eine konkrete Bedarfsberechnung)
− Heilpäd. Dienste der EH (keine Ausführungen zu den Punkten 9 ff.)
− Leitung und Verwaltung (nur Punkte 1- 6 in Kurzform)
− Hauswirtschaft und Technische Dienste (nur Punkte 1-4 in Kurzform)
− Erziehung in einer Tagesgruppe (Punkt 10 nur als allgemeine Musterberechnung)
− Erziehungsstellen nach § 27 (Punkt 10. Nur als allgemeine Musterberechnung)
− Betreutes Jugendwohnen (Punkt 10. Beinhaltet eine konkrete Stellenbedarfsberechnung)
− Mütter und Kinderstationäre Unterbringung (Punkte 10 und 11 unbearbeitet)
− Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter, Kinder (Punkte 10 und 11 unbearbeitet)
− Jugendwohnheime (Punkt 10 enthält 5 verschiedene Bedarfsrechnungen).
Kommentar:
Konkrete Arbeitsvollzüge werden in den Leistungsbeschreibungen nicht erläutert. Die
Ausführungen zu den einzelnen Aufgabenfeldern fallen quantitativ sehr unterschiedlich aus.
Generell nicht behandelt wird die Frage, wie Qualität zu überprüfen und zu sichern ist (Punkt
36
Kommentare zu diesen Handbüchern